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Strafrecht
 
Sofern gegen Sie als Beschuldigten polizeilich ermittelt wird, ist eine anwaltliche Vertretung wichtig. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das Hauptverfahren bereitet. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Hauptverfahren oftmals nicht mehr zu beheben. Für eine optimale Wahrung seiner Rechte sollte daher ein Beschuldigter zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Verteidiger mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.

Nicht selten wird es dem Verteidiger bereits im Vorverfahren gelingen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder bei Fortgang des Verfahrens eine interessengerechte Verteidigungsstrategie in Absprache mit dem Mandanten zu bilden, um die Folgen einer eventuellen Verurteilung abzumildern.

Schwerpunkt der Tätigkeit besteht neben dem allgemeinen Strafrecht auch in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Es bestehen in diesen Verfahren Besonderheiten, die sich aus den besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes ergeben. Oftmals ist hier der Verteidiger der einzige Ansprechpartner, dem sich der Jugendliche oder Heranwachsende offen anvertrauen kann.
Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts ist es sinnvoll, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens proaktiv tätig zu werden.
 
 
Familienrecht
                                      
Ehescheidung und Folgesachen wie der Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften), Kindesunterhalt, Unterhalt zwischen Ehegatten, der Umgang mit dem Kind sowie Zugewinnausgleich und die sonstige Auseinandersetzung des Vermögens bilden die häufigsten Streitpunkte. 

Ein Tätigkeitsschwerpunkt besteht im Bereich des internationalen Familienrechts, wenn es darum geht, Ehen ausländischer Staatsangehöriger oder gemischte Ehen zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen scheiden zu lassen und die Scheidungsfolgen zu regeln. 
Dabei sind nunmehr die verschiedenen EG-Verordnungen zu berücksichtigen, die als überstaatliche europarechtliche Kollisionsnormen Vorrang vor den nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten haben.
 
Sofern eine Ehescheidung von beiden Ehegatten gewünscht wird und Folgesachen nicht streitig sind (sog. einverständliche Ehescheidung), vereinfacht dies das Verfahren. In diesem Fall kann nahezu die gesamte Kommunikation und Übermittlung der Unterlagen (z.B. Eheurkunde) per E-Mail und Telefon geführt werden (sog. Online-Scheidung). Aber auch bei dieser Form der Ehescheidung wird die Ehe stets in einem Termin beim jeweils zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - geschieden. Dabei müssen die Ehegatten auch persönlich anwesend sein.

Das derzeitige Sorgerecht erleichtert auch unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder.  Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Daneben kann ein nicht verheirateter Vater auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt. 

 

 

 
 

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