Rechtsanwalt
Oliver Christian Wörner 
Strafrecht - Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Wörner – Ihr Anwalt für Strafrecht und Familienrecht

„Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muss lange Stiefel haben“ (Wilhelm Busch)

Dabei ist der Anwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege gefragt, dem Mandanten unter Berücksichtigung des Einzelfalls zur Gerechtigkeit zu verhelfen.

Als Anlaufstelle vor Ort können Sie mit kleinen oder großen Sorgen in die Kanzlei kommen.

Durch den persönlichen Kontakt kann die Aufarbeitung des Sachverhalts als Voraussetzung für die rechtliche Beurteilung unmittelbar vorgenommen werden.
Wir sind fachlich spezialisiert und richten uns konsequent am Nutzen der Mandanten aus. Flexibilität sowie die Lösung der speziellen Probleme der Mandanten mit höchster Qualität stehen dabei im Vordergrund.

Dabei werden auch alltägliche Situationen im Rahmen des geltenden Rechts mit juristischem Sachverstand und Augenmaß so gelöst, dass der Mandant mit dem Ergebnis zufrieden ist.

Zeitnahe Termine in der Kanzlei sind stets möglich.

Sie können entweder einen persönlichen Termin oder einen Termin per Skype vereinbaren.
Mandatsannahme sowie die Kommunikation während des Mandats können auch per Telefon, Fax oder E-Mail vorgenommen werden.

Besprechungen können in Englisch oder Französisch geführt werden.

Bevor wir die Interessen des Mandanten nach außen hin vertreten, werden wir anhand der Sach- und Rechtslage die jeweiligen Erfolgsaussichten und die möglichen Handlungsabläufe erörtern, den Umfang der Inanspruchnahme festlegen sowie über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Kommen Sie zu uns. Wir beraten und begleiten Sie bei rechtlichen Fragen.

Zu meiner Person als Anwalt

Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner
geb. am 03.12.1974 in Karlsruhe

  • Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und in Charlotte / N.C. (USA)
  • Zugelassen zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe seit 2003
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Ich unterstütze Sie in diesen Fachgebieten

Strafrecht

Sofern gegen Sie als Beschuldigten polizeilich ermittelt wird, ist eine anwaltliche Vertretung wichtig. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das Hauptverfahren bereitet. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Hauptverfahren oftmals nicht mehr zu beheben. Für eine optimale Wahrung seiner Rechte sollte daher ein Beschuldigter zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Verteidiger mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.

Regelmäßig wird es dann dem Verteidiger bereits im Vorverfahren gelingen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder bei Fortgang des Verfahrens bei Gericht eine interessengerechte Verteidigungsstrategie in Absprache mit dem Mandanten zu bilden, um die Folgen einer Verurteilung abzumildern.
Hier gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Hektik zu verfallen. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Ziel der Verteidigung ist dabei nicht nur eine Einstellung oder ein Freispruch, sondern je nach Fallgestaltung eine Haftstrafe oder die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder eine noch akzeptable Geldstrafe zu erreichen.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht neben dem allgemeinen Strafrecht auch in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Es bestehen in diesen Verfahren Besonderheiten, die sich aus den besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes ergeben. Oftmals ist hier der Verteidiger der einzige Ansprechpartner, dem sich der Jugendliche oder Heranwachsende offen anvertrauen kann.
Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts ist es sinnvoll, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens proaktiv tätig zu werden.

Familienrecht

Ehescheidung und Folgesachen wie der Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften), Kindesunterhalt, Unterhalt zwischen Ehegatten, der Umgang mit dem Kind sowie Zugewinnausgleich und die sonstige Auseinandersetzung des Vermögens bilden die häufigsten Streitpunkte.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt besteht im Bereich des internationalen Familienrechts, wenn es darum geht, Ehen ausländischer Staatsangehöriger oder gemischte Ehen zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen scheiden zu lassen und die Scheidungsfolgen zu regeln.
Dabei sind nunmehr die verschiedenen EG-Verordnungen zu berücksichtigen, die als überstaatliche europarechtliche Kollisionsnormen Vorrang vor den nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten haben.

Sofern eine Ehescheidung von beiden Ehegatten gewünscht wird und Folgesachen nicht streitig sind (sog. einverständliche Ehescheidung), vereinfacht dies das Verfahren. In diesem Fall kann nahezu die gesamte Kommunikation und Übermittlung der Unterlagen (z.B. Eheurkunde) per E-Mail und Telefon geführt werden (sog. Online-Scheidung). Aber auch bei dieser Form der Ehescheidung wird die Ehe stets in einem Termin beim jeweils zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – geschieden. Dabei müssen die Ehegatten auch persönlich anwesend sein.

Das derzeitige Sorgerecht erleichtert auch unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Daneben kann ein nicht verheirateter Vater auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt.

Das sagen unsere Mandanten

Rechtsanwaltskanzlei Wörner – Ihr Anwalt für Strafrecht und Familienrecht

„Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muss lange Stiefel haben“ (Wilhelm Busch)

Dabei ist der Anwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege gefragt, dem Mandanten unter Berücksichtigung des Einzelfalls zur Gerechtigkeit zu verhelfen.

Als Anlaufstelle vor Ort können Sie mit kleinen oder großen Sorgen in die Kanzlei kommen.

Durch den persönlichen Kontakt kann die Aufarbeitung des Sachverhalts als Voraussetzung für die rechtliche Beurteilung unmittelbar vorgenommen werden.
Wir sind fachlich spezialisiert und richten uns konsequent am Nutzen der Mandanten aus. Flexibilität sowie die Lösung der speziellen Probleme der Mandanten mit höchster Qualität stehen dabei im Vordergrund.

Dabei werden auch alltägliche Situationen im Rahmen des geltenden Rechts mit juristischem Sachverstand und Augenmaß so gelöst, dass der Mandant mit dem Ergebnis zufrieden ist.

Zeitnahe Termine in der Kanzlei sind stets möglich.

Sie können entweder einen persönlichen Termin oder einen Termin per Skype vereinbaren.
Mandatsannahme sowie die Kommunikation während des Mandats können auch per Telefon, Fax oder E-Mail vorgenommen werden.

Besprechungen können in Englisch oder Französisch geführt werden.

Bevor wir die Interessen des Mandanten nach außen hin vertreten, werden wir anhand der Sach- und Rechtslage die jeweiligen Erfolgsaussichten und die möglichen Handlungsabläufe erörtern, den Umfang der Inanspruchnahme festlegen sowie über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Kommen Sie zu uns. Wir beraten und begleiten Sie bei rechtlichen Fragen.

Zu meiner Person als Anwalt

Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner
geb. am 03.12.1974 in Karlsruhe

  • Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg
  • Referendariat am Landgericht Karlsruhe und in Charlotte / N.C. (USA)
  • Zugelassen zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe seit 2003
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Ich unterstütze Sie in diesen Fachgebieten

Strafrecht

Sofern gegen Sie als Beschuldigten polizeilich ermittelt wird, ist eine anwaltliche Vertretung wichtig. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das Hauptverfahren bereitet. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Hauptverfahren oftmals nicht mehr zu beheben. Für eine optimale Wahrung seiner Rechte sollte daher ein Beschuldigter zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Verteidiger mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.

Regelmäßig wird es dann dem Verteidiger bereits im Vorverfahren gelingen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder bei Fortgang des Verfahrens bei Gericht eine interessengerechte Verteidigungsstrategie in Absprache mit dem Mandanten zu bilden, um die Folgen einer Verurteilung abzumildern.
Hier gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Hektik zu verfallen. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Ziel der Verteidigung ist dabei nicht nur eine Einstellung oder ein Freispruch, sondern je nach Fallgestaltung eine Haftstrafe oder die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder eine noch akzeptable Geldstrafe zu erreichen.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht neben dem allgemeinen Strafrecht auch in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Es bestehen in diesen Verfahren Besonderheiten, die sich aus den besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes ergeben. Oftmals ist hier der Verteidiger der einzige Ansprechpartner, dem sich der Jugendliche oder Heranwachsende offen anvertrauen kann.
Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts ist es sinnvoll, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens proaktiv tätig zu werden.

Familienrecht

Ehescheidung und Folgesachen wie der Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften), Kindesunterhalt, Unterhalt zwischen Ehegatten, der Umgang mit dem Kind sowie Zugewinnausgleich und die sonstige Auseinandersetzung des Vermögens bilden die häufigsten Streitpunkte.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt besteht im Bereich des internationalen Familienrechts, wenn es darum geht, Ehen ausländischer Staatsangehöriger oder gemischte Ehen zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen scheiden zu lassen und die Scheidungsfolgen zu regeln.
Dabei sind nunmehr die verschiedenen EG-Verordnungen zu berücksichtigen, die als überstaatliche europarechtliche Kollisionsnormen Vorrang vor den nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten haben.

Sofern eine Ehescheidung von beiden Ehegatten gewünscht wird und Folgesachen nicht streitig sind (sog. einverständliche Ehescheidung), vereinfacht dies das Verfahren. In diesem Fall kann nahezu die gesamte Kommunikation und Übermittlung der Unterlagen (z.B. Eheurkunde) per E-Mail und Telefon geführt werden (sog. Online-Scheidung). Aber auch bei dieser Form der Ehescheidung wird die Ehe stets in einem Termin beim jeweils zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – geschieden. Dabei müssen die Ehegatten auch persönlich anwesend sein.

Das derzeitige Sorgerecht erleichtert auch unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nur dann von der Sorgeverantwortung ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Daneben kann ein nicht verheirateter Vater auch beantragen, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt.

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76133 Karlsruhe

Telefon +49 (0) 721 933 4030
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Mobil  0162 – 672 1690

E-Mail: ra.woerner@web.de

Bürozeiten: 

Mo – Fr  9:00 – 12:00 Uhr und
14:00 – 17:00 Uhr (Fr bis 16:00 Uhr)

Kooperation mit:

Rechtsanwalt Daniel Scheufler (Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht)